Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung
für Heilpraktiker (GeBüH), die privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel zum Großteil oder vollständig, wenn Heilpraktiker-leistungen inbegriffen sind.
Zunehmend beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen (z. B. TK, HEK, AOK, einige BKK-Gruppen etc.) an der Kostenübernahme.
Dies wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt und bedarf der vorherigen Abklärung.
Auch private Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Kosten anteilig oder vollständig.
Die Praxis ist eine reine Bestellpraxis, Termine werden
nur nach telefonischer Absprache vergeben.
Die Termine müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt
werden, anderenfalls wird eine privat zu leistende Ausfallrechnung gestellt.
© 2025 Michael Reif. Alle Rechte vorbehalten.
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